Compliance

Das Hinweisgebersystem

Für den Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hessen e.V. und seine Gesellschaften ist es von großer Bedeutung, eine Anlaufstelle für vertrauliche Hinweise auf Rechtsverstöße zu haben. Mit dem geschaffenen Hinweisgebersystem können alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter:innen sowie Geschäftspartner und sonstige Dritte Hinweise geben.

Dabei können Verstöße gegen geltendes Recht auf vielfältige Weise offenbart werden. Sofern Mitarbeiter:innen Kenntnisse erlangen, die für einen begründeten Verdacht auf eine gravierende Rechtsverletzung sprechen, können diese direkt ihren Vorgesetzten informieren. Es gehört zu der Führungsmaxime des ASB Hessen, dass alle Führungskräfte die Verpflichtung haben, unrechtmäßiges Handeln aufzudecken und zu unterbinden. In unserem Verbund stehen die Türen offen.

Als weitere Möglichkeit steht eine Ombudsperson zur Verfügung.  Die Ombudsperson ist eine neutrale Schiedsperson zwischen einem Unternehmen und sogenannten Hinweisgebern, die auf einen potentiellen Verstoß gegen Gesetze oder auch interne Richtlinien und Vorgaben im Unternehmen aufmerksam geworden sind. Mit der Ombudsperson steht ein neutraler Ansprechpartner mit Verschwiegenheitspflicht zur Verfügung.

Dabei wird gewährleistet, dass Hinweisgeber (ehrenamtliche, hauptamtliche Mitarbeiter:innen des ASB LV Hessen e.V. sowie deren Gesellschaften, Geschäftspartner und Dritte) ihre Informationen auf sicheren Kanälen weitergeben können.

Für den genannten Personenkreis gilt der uneingeschränkte Zugang zum geschaffenen Hinweisgebersystem.

Was kann über das Hinweisgebersystem gemeldet werden

Verdachtsfälle von Korruption, andere wirtschaftskriminelle Straftaten wie z. B. Untreue, Betrug, Unterschlagung oder Steuerdelikte oder ähnlich schwere Unregelmäßigkeiten und Fehlverhalten, die den ASB LV Hessen e.V. schädigen, können über das Hinweissystem gemeldet werden.

Der Fokus liegt demnach auf Straftaten, schweren Unregelmäßigkeiten und schwerwiegendem Fehlverhalten.

Weshalb ist ein Hinweisgebersystem sinnvoll?

Das Hinweisgebersystem dient einer verstärkten Prävention und Aufklärung von Straftaten, schweren Unregelmäßigkeiten und schwerwiegendem Fehlverhalten mit oft hohem Schadenspotential.

Das Ziel ist es, unmittelbare wirtschaftliche Schäden sowie Ruf- und Reputationsschäden zu vermeiden, ferner die Aufklärung von Straftaten und das Unterbinden der Fortsetzung weiterer Schädigungen. Vor allem sehen wir in dem Hinweisgebersystem ein wichtiges Instrument zur Risikofrüherkennung.

Vertraulichkeit der Ombudsperson

Die Ombudsperson nimmt unter Wahrung der Vertraulichkeit Hinweise auf Compliance-Vorfälle entgegen und leitet diese in anonymisierter Form an eine befugte Stelle im Unternehmen weiter. Diese Weiterleitung erfolgt jedoch nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Hinweisgebers.

Der Prozess gewährleistet Mitarbeiter:innen und Dritten unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im ASB LV Hessen e.V. und deren Gesellschaften zu geben.

Alle Hinweise sowie die Identität der Hinweisgeber werden strikt vertraulich behandelt. Der Schutz der Identität von Hinweisgebern ist von erheblicher Bedeutung. Den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter:innen, die Hinweise zu angeblich unrechtmäßigem Verhalten melden, entstehen keine Nachteile beim ASB LV Hessen e.V. Das Gleiche gilt für Dritte.

Auf der anderen Seite gilt es auch sicherzustellen, dass Mitarbeiter:innen, die mit haltlosen Vorwürfen konfrontiert werden, keine Reputationsschäden oder Repressalien erleiden.

Kontakt zur Ombudsperson und Erstinformationen

Wer Hinweise auf Verdachtsfälle von Korruption, andere Straftaten oder schwere Unregelmäßigkeiten im ASB LV Hessen e.V. oder deren Gesellschaften geben möchte,  kann sich vertrauensvoll an die Kanzlei Dr. Buchert & Partner wenden. Dort steht die Ombudsperson Dr. Rainer Buchert zur Verfügung. Durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und das Zeugnisverweigerungsrecht werden die Hinweisgeber umfassend und nachhaltig geschützt.

Möglich ist auch eine Hinweisgabe über ein von der Kanzlei bereitgestelltes verschlüsseltes Kontaktformular.

 

Kontaktdaten:

Ombudsmann
Vertrauensanwalt Dr. Rainer Buchert

Tel. 06105 921 355 von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

 

Erstinformationen für Hinweisgeber