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Compliance

Das Hinweisgebersystem

Für den Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hessen e.V. und seine Gesellschaften ist es von großer Bedeutung, eine Anlaufstelle für Hinweise auf Verstöße zu haben. Mit dem geschaffenen Hinweisgebersystem können alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter:innen sowie Geschäftspartner:innen und sonstige Dritte Hinweise geben.

Als Meldestelle steht eine Ombudsperson zur Verfügung, die der Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hessen e.V. sowie seine Gesellschaften mit der Wahrung dieser vertrauensvollen Aufgabe beauftragt hat und die als Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes fungiert.

Dabei wird gewährleistet, dass Hinweisgeber:innen (ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter:innen des ASB LV Hessen e.V. sowie deren Gesellschaften, Geschäftspartner:innen und Dritte) ihre Informationen auf sicheren Kanälen weitergeben können.

Für den genannten Personenkreis gilt der uneingeschränkte Zugang zum geschaffenen Hinweisgebersystem.

Was kann über das Hinweisgebersystem gemeldet werden

Alle Hinweise auf Verstöße oder drohende Verstöße können gemeldet werden. Darunter fallen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, letztere insbesondere, wenn die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leib, Leben, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertreter:innen dient.

Voraussetzung ist, dass sich der gemeldete Verstoß im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit ereignet hat und sich die Meldung auf den Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hessen e.V. und seine Gesellschaften bezieht, mit der die hinweisgebende Person in Kontakt stand oder steht.

Informationen über Verstöße sind begründete Verdachtsmomente oder Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße, die bei dem Beschäftigungsgeber, bei dem die hinweisgebende Person tätig ist oder war, oder bei einer anderen Stelle, mit der die hinweisgebende Person im Kontakt steht oder stand, bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, sowie über Versuche der Verschleierung solcher Verstöße.

Weshalb ist ein Hinweisgebersystem sinnvoll?

Das Hinweisgebersystem dient einer verstärkten Prävention und Aufklärung von Verstößen  mit dem Bestreben Informationen über Fehlverhalten zu erhalten um ein solches zu unterbinden und Dinge in Zukunft besser zu machen

Das Ziel ist es, unmittelbare wirtschaftliche Schäden sowie Ruf- und Reputationsschäden zu vermeiden, ferner die Aufklärung von Straftaten und das Unterbinden der Fortsetzung weiterer Schädigungen. Hierbei ist uns der Schutz der hinweisgebenden Person, aber auch Personen, die von einer Meldung betroffen sind oder mit der hinweisgebenden Person in Verbindung stehen, wichtig. Vor allem ist das Hinweisgebersystem ein wichtiges Instrument zur Risikofrüherkennung.

Vertraulichkeit der Ombudsperson

Die Ombudsperson nimmt unter Wahrung der Vertraulichkeit Hinweise auf Compliance-Vorfälle entgegen und leitet diese an eine befugte Stelle im Unternehmen weiter. Diese Weiterleitung erfolgt jedoch nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Hinweisgebers.

Der Prozess gewährleistet Mitarbeiter:innen und Dritten, unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im ASB LV Hessen e.V. und deren Gesellschaften zu geben.

Alle Hinweise sowie die Identität der Hinweisgeber:innen werden strikt vertraulich behandelt. Der Schutz der Identität von Hinweisgeber:innen ist von erheblicher Bedeutung. Den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter:innen, die Hinweise zu angeblich unrechtmäßigem Verhalten melden, entstehen keine Nachteile beim ASB LV Hessen e.V. Das Gleiche gilt für Dritte.

Auf der anderen Seite gilt es auch sicherzustellen, dass Mitarbeiter:innen, die mit haltlosen Vorwürfen konfrontiert werden, keine Reputationsschäden oder Repressalien erleiden.

Kontakt zur Ombudsperson und Erstinformationen

Wer Hinweise auf im ASB LV Hessen e.V. oder deren Gesellschaften geben möchte,  kann sich vertrauensvoll an die Kanzlei Dr. Buchert & Partner wenden. Dort steht die Ombudsperson Dr. Rainer Buchert zur Verfügung. Durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und das Zeugnisverweigerungsrecht werden die Hinweisgeber umfassend und nachhaltig geschützt.

Möglich ist auch eine Hinweisgabe über ein von der Kanzlei bereitgestelltes verschlüsseltes Kontaktformular.

 

Kontaktdaten:

Ombudsmann
Vertrauensanwalt Dr. Rainer Buchert

Tel. 06105 921 355 von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

Erstinformationen für Hinweisgeber:innen