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ASB zur Mitgliederwerbung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Mitgliederwerbung beim ASB.

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ASB zur Mitgliederwerbung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Mitgliederwerbung beim ASB.

 
Warum ist Mitgliederwerbung notwendig?

Der Arbeiter-Samariter-Bund ist in allen Regionen der Bundesrepublik Deutschland mit ehrenamtlichen Aktiven und hauptamtlichen Mitarbeitern tätig. Zur Durchführung seiner gemeinnützigen Aufgaben benötigt der ASB die Unterstützung vieler Bürgerinnen und Bürger durch Mitgliedsbeiträge. Wirksame Hilfe, gut ausgebildetes Personal und Helfer, eine zeitgemäße technische Ausstattung und eine funktionierende Organisation kosten Geld. Die Mitgliedsbeiträge ermöglichen die Durchführung von Aufgaben, die nicht oder nur in geringem Umfang kostendeckend erfüllt werden können. Dies gilt umso mehr bei den rückläufigen Zuwendungen der öffentlichen Hand und nicht kostendeckenden Pflege- und Gebührensätzen.

Der ASB muss zur Finanzierung seiner gemeinnützigen Aufgaben zur Hilfe am Menschen eine kontinuierliche Mitgliederwerbung durchführen. Da diese Aufgabe weder durch die mit der konkreten Hilfe für die Menschen ausgelasteten ehrenamtlichen Aktiven, noch durch die Medien geleistet werden kann, bleibt dem ASB zu seiner Existenzsicherung nur die seit Jahrzehnten mit gutem Erfolg gewählte Form des Einsatzes eines Werbeteams.

Gibt es Verhaltensregeln für die Mitgliederwerbung beim ASB?

Beim Einsatz von Werbeteams achtet der ASB darauf, dass das Qualitätsmanagement und der Verhaltenskodex, den verschiedene große Wohlfahrtsverbände für den Einsatz von Werbeteams erstellt haben, eingehalten werden. Der ASB duldet nicht, dass in den Werbegesprächen Versprechungen gemacht werden, die der örtliche ASB in der Region nicht einhalten kann. Sollte dies geschehen und bekannt werden, wird die weitere Zusammenarbeit mit den betroffenen Werbebeauftragten eingestellt. In den seltensten Fällen kommt es zu Beschwerden, im Gegenteil: Die geworbenen Bundesbürger sind froh, durch ihre Mitgliedschaft im ASB an den im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft eingeschlossenen Serviceleistungen zu partizipieren. Hierbei handelt es sich z.B. um den kostenlosen Rückholservice bei Auslandsreisen oder der jährlichen kostenlosen Teilnahme an einem Erste-Hilfe Kurs.

Der ASB achtet auch darauf, dass bei der Mitgliederwerbung „kein Druck auf den Bürger“ zum Beitritt in den ASB ausgeübt wird, denn:

  • auf der Werbevollmacht, die jedem Werber ausgestellt wird, ist ausdrücklich erwähnt, dass es sich um einen Mitarbeiter einer Werbeagentur handelt,
  • beim ASB kann man sofort, auch per Telefonanruf, seine Mitgliedschaft stornieren,
  • auf dem ASB-Aufnahmeschein ist ausführlich die kostenfreie Hotline aufgedruckt, bei der man sich über alle Fragen der bezüglich der ASB-Mitgliedschaft informieren kann.
Warum Mitgliederwerbung?

Die Mitgliederwerbung, ob an der Türe oder an Infoständen, ist für einen Wohlfahrtsverband der kostengünstigste Weg, die zusätzlich notwendigen Einnahmen zu erschließen. Im Gegensatz zu anderen Formen der Mittelbeschaffung per Brief oder Anzeigenwerbung, sind die Kosten im Verhältnis zum Ertrag außerordentlich niedrig.

Ist Mitgliederwerbung kostenpflichtig?

Dass diese Mitgliederwerbetätigkeit nicht kostenlos erfolgen kann, ist selbstverständlich. Es ist ein großer Zeiteinsatz erforderlich, um im Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern die Notwendigkeit unserer Wohlfahrtsaufgaben zu erklären. Dies kann nur durch hauptamtliche Werbekräfte erfolgen. Ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter haben dazu nicht die Zeit, da sie für den Dienst am Menschen im Einsatz sind. Der Einsatz von Geldmitteln für die Informationsarbeit und Werbung des ASB ist nicht unmoralisch. Mitgliederzeitschriften, Faltblätter, Plakate, Ausstellungen, Werbung in Fernsehen und Rundfunk oder Anzeigen kosten überall in unserer Gesellschaft Geld. Der ASB muss über seine Arbeit, die Verwendung der Spendenmittel und insbesondere die Not am Menschen berichten, um die erforderliche Unterstützung zu bekommen.

Was kostet die Mitgliederwerbung?

Unter Berücksichtigung der Einmaligkeit der Werbeaufwandszahlung und die dieser gegenüberstehenden mehrjährigen Beitragszahlung des Mitgliedes belaufen sich die Gesamtkosten für die Werbung auf bis zu 8 Prozent der im Verlauf einer Mitgliedschaft von 10 Jahren gezahlten Beiträge eines Mitglieds.

Wie werden Mitglieder geworben?

Neben Aktionen wie „Mitglieder werben Mitglieder“ oder der Werbung an Infoständen z.B. beim Tag der offenen Tür in einer ASB-Gliederung greift der ASB mit gutem Erfolg auf die seit Jahren gewählte Form des Einsatzes von externen Werbeorganisationen zurück.

Bei der Mitgliederwerbung handelt es sich weder um eine Sammlung noch um ein Haustürgeschäft. Jeder Verein in Deutschland ist berechtigt, Mitglieder zu werben. Die Mitglieder sind die tragende Säule jeder Vereinstätigkeit. Die Mitgliederwerber tun nichts anderes, als Bürger in einem persönlichen Gespräch auf die Möglichkeit einer Vereinsmitgliedschaft anzusprechen. Der Bürger füllt bei entsprechender Überzeugung einen Antrag auf Beitritt in den Verein aus. Auf dem Aufnahmeantrag ist die kostenfreie Hotline der Mitgliederbetreuung des ASB aufgedruckt, wo man sich über alle eventuellen Fragen der Mitgliedschaft sofort informieren kann. Anschließend entscheidet der Vorstand des Vereins über die Aufnahmeanträge, er bestätigt dann schriftlich die Mitgliedschaft und die Höhe des vereinbarten Vereinsbeitrages. Dieser Vereinsbeitrag ist nach dem deutschen Steuerrecht wie eine Spende steuerabzugsfähig.

Der ASB informiert seine Mitglieder regelmäßig durch seine Mitgliederzeitschrift, das „ASB Magazin“. Die Mitglieder können darauf vertrauen, dass der ASB Beiträge und Spenden ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke verwendet, und dass die notwendigen Kosten der Werbung und Informationsarbeit auf ein vertretbares Maß beschränkt werden. Die Tätigkeiten des ASB werden extern von staatlichen Stellen, unabhängigen Wirtschaftsprüfern und Finanzämtern geprüft. Intern wird diese Aufgabe von Kontrollgremien wie der ASB-Kontrollkommission, dem ASB-Schiedsgericht und den Mitgliederversammlungen auf allen drei Gliederungsebenen (Bundesverband, Landesverbände und Regionalverbände) übernommen.