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Allgemeine Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bildungszentrums ASB Landesverband Hessen e.V.

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Bildungszentrums nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

Für Ihre Ausbildung/für Ihren Lehrgang schließen wir mit Ihnen einen Vertrag auf der Grundlage der untenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Vertragsgegenstand

Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Bildungszentrum unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von dem Bildungszentrum sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

Zustandekommen des Vertrages

Anmeldungen sind verbindlich. Für die Anmeldung zu den Lehrgängen verwenden Sie bitte unsere Online-Anmeldung auf der Website. Sie erhalten daraufhin eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Mit Zugang der Anmeldebestätigung bei Ihnen gilt der Vertrag über die Lehrgangsteilnahme als abgeschlossen. Im Falle der Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Ein Vertrag kommt in diesem Falle nicht zustande. Die Anmeldungen werden nach ihrem Eingangsdatum berücksichtigt. Sollten sich mehr Teilnehmer anmelden als Lehrgangsplätze zur Verfügung stehen, so wird eine Warteliste eingerichtet aus der gegebenenfalls Teilnehmer-Lehrgangsplätze angeboten bekommen.

Bei Kostenübernahme durch einen ASB Regionalverband oder eine regionale Gliederung des ASB, einen Landesverband oder ein Unternehmen, wird die Anmeldebestätigung ebenfalls an die Dienstvorgesetzte / den Dienstvorgesetzten gesendet. Wenn aus der Anmeldung die Kostenübernahme nicht genau hervorgeht, werden die Teilnahmegebühren dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.

Das Bildungszentrum behält sich vor, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

Das Rücktrittsrecht besteht für das Bildungszentrum jedoch nur, wenn es die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.

Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm behält sich das Bildungszentrum ebenso vor, wie einen Referentenwechsel aus wichtigem Grund.

Vertragsdauer

Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

Zugangsvoraussetzungen

Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass die Zulassungsvoraussetzungen zum jeweiligen Lehrgang erfüllt werden. Die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen sind bis zum Anmeldeschluss einzusenden oder abzugeben. Welche Unterlagen für die Anmeldung erforderlich sind, ist der jeweiligen Angebotsbeschreibung oder der Anmeldebestätigung zu entnehmen. Kann ein Teilnehmer nicht zum Lehrgang zugelassen werden, weil die erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig eingegangen oder unvollständig sind, so wird die Lehrgangsgebühr in vollem Umfang fällig und in Rechnung gestellt. Die Teilnehmer*innen einer Prüfung (bspw. Rettungssanitäter und Notfallsanitäter) werden mit der Einladung zur Prüfung über die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung informiert.

Zahlungsmodalitäten

Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Seminargebühren / Lehrgangsgebühren

Bei den zum Buchungsdatum im Anmeldeformular, Veranstaltungsprogramm, Seminarkatalog angegebenen Preisen, handelt es sich um Nettoangaben.

Der Teilnehmer/der Auftraggeber (siehe oben „Zustandekommen des Vertrages“; aus der Anmeldung geht hervor, ob die Kosten z.B. durch einen ASB Regionalverband übernommen werden) erhält nach dem Lehrgang eine Rechnung über die Teilnahmegebühren. Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt rein Netto zu zahlen. Teilnehmer, die die Kosten selbst tragen müssen, wird nach Lehrgangsende die Kursgebühr in Rechnung gestellt und muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt rein Netto überwiesen werden. Da das Bildungszentrum Hessen zum gemeinnützigen ASB Landesverband Hessen e.V. gehört und somit nicht umsatzsteuerpflichtig ist, wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.

Haftung

Wir haften auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Wir haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Bildungszentrums oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer vom Bildungszentrum gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel. Wir haften unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Sonstige Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Die Hausordnung und der Lehrgangsablauf werden den Teilnehmern zu Lehrgangsbeginn mitgeteilt bzw. sind durch Aushang bekanntgegeben und verbindlich.

Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

Unterrichtsversäumnis

Bei einigen Lehrgängen und Fortbildungen dürfen keine Fehlzeiten entstehen bzw. die Ausbildung darf nicht über anrechenbare Fehlzeiten hinaus unterbrochen werden. Die Fehlzeitenregelung und jeweilige Vorgaben können individuell erfragt werden oder nachgelesen werden

  • Hessische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (APORettSan) vom 01.10.2021
  • Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz – NotSanG) vom 22.05.2013, zuletzt geändert 24.02.2021
  •       Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) vom 01.01.2014

Die Fehlzeiten können die Ausstellung einer Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen gefährden und damit die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Kosten bei Nicht in Anspruch genommenen Leistungen

Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich das Bildungszentrum vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

Sollte die Anmeldung storniert werden, erheben wir folgenden Schadenersatz:

  •           Bis 5 Arbeitstage vor Kursbeginn – kein Schadenersatz
  •       4 Arbeitstage bis 1 Arbeitstag vor Kursbeginn – 80 % der Kursgebühren
  •       Direkt am Kurstag – 100 %  der Kursgebühr.

Im Krankheitsfalle, wenn eine Bescheinigung (E-Mail) durch den Arbeitgeber/Kursteilnehmer bis zum Kursbeginn vorgelegt werden kann oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.

Abgemeldet ist ein Teilnehmer bei Vorlage einer schriftlichen Abmeldung. Eine Abmeldung ist über E-Mail (formlose) an das Bildungszentrum möglich mit Ausnahme bei berufsbildenden Lehrgängen, z.B. Notfallsanitäter. In diesen Fällen muss eine schriftliche Kündigung des Vertrages mit Begründung erfolgen.

Diese Regelungen gelten auch bei Lehrgängen, die vollumfänglich durch andere Kostenträger als dem Kursteilnehmer finanziert werden.

Verschwiegenheitspflicht

Das Bildungszentrum verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

 

Frankfurt

Geschäftsbedingungen (AGB)

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