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Einmal noch ...
... nach Hause zurück, ... den Lieblingsfußballverein anfeuern, ... beim Familienfest dabei sein, ... schöne, unvergessliche Momente erleben.
Die Wünsche sind so vielfältig wie die Menschen, die sie haben. Damit diese Wünsche erfüllt werden können, gibt es den Wünschewagen des ASB in Hessen. Er bringt Menschen, die nicht mehr viel Zeit haben, kostenlos an ihre Sehnsuchtsorte.

So werden Wünsche wahr: Am Anfang steht das Gespräch. Wir bereiten jede Fahrt individuell und zeitnah vor. Hochqualifizierte, ehrenamtliche Wunscherfüller begleiten und betreuen die Fahrgäste auf dem Weg zu ihrem Wunschziel.
Der Wünschewagen ist ein eigens zur Wunscherfüllung gebautes Fahrzeug. Mit medizinischer Ausstattung und in angenehmer, entspannter Atmosphäre bringt er die Fahrgäste und eine Begleitung sicher zum Wunschort und zurück.
Um letzte Wünsche zu erfüllen, braucht es aber nicht nur Engagement. Wir benötigen auch finanzielle Unterstützung, denn die Wunschfahrten sind für die Gäste und eine Begleitperson kostenlos. Das Projekt finanziert sich aus Spenden und ASB-Eigenmitteln.
Spenden verwenden wir beispielsweise für die Durchführung der Wunschfahrten, für die Ausbildung und Schulung unserer Wünscherfüller oder für Austattung des Fahrzeugs und der Ehrenamtlichen.

Unser Angebot für Sie

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Spendenfristen zum Jahresende – Das sollten Sie wissen

Sie möchten die Arbeit des ASB noch im Jahr 2025 unterstützen und Ihre Spende steuerlich geltend machen?

Dann haben Sie noch bis 27. Dezember um 10:00 Uhr Zeit, per Lastschrift zu spenden. Dank unseres Spendentools wird Ihre Spende per automatischem Lastschriftverfahren noch in diesem Jahr Ihrem Spendenkonto gutgeschrieben, sodass Sie Ihre Spendenbescheinigung noch für 2025 erhalten. Spenden, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, werden erst im neuen Jahr verbucht und können in der Regel erst für 2026 bescheinigt werden.

🚨 Wichtige Fristen im Überblick:

  • PayPal: Spenden, die bis zum 31.12. um 23:59 Uhr eingehen, werden unmittelbar gutgeschrieben und können noch für das aktuelle Jahr bescheinigt werden.

  • Kreditkarte / Apple Pay / Google Pay: Damit diese Spenden sicher noch im laufenden Jahr verbucht werden, empfehlen wir eine Überweisung bis spätestens 20.12. (10 Tage vor Jahresende).

Hinweis: Finanzämter gewähren teilweise Toleranzen bei der Einhaltung dieser Fristen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

Jede Spende unterstützt die wichtige Arbeit des ASB. Vielen Dank dafür.

Bankverbindung für Überweisungsspenden

ASB Landesverband Hessen e.V.

IBAN: DE20 3702 0500 0007 1330 55
BIC: BFSWDE33MNZ
SozialBank
Verwendungszweck: Wünschewagen

Wichtige Information zu Überweisungen ab dem 5. Oktober 2025

Ab dem 5. Oktober 2025 prüfen Banken im gesamten Euro-Zahlungsraum (SEPA) bei jeder Überweisung, ob Name und IBAN des Empfängers übereinstimmen. Diese sogenannte **Empfängerüberprüfung („Verification of Payee“) ** ist eine gesetzliche Vorgabe, die verhindern soll, dass Zahlungen versehentlich an falsche Konten gesendet werden.

Wichtig: Wenn Name und IBAN nicht genau übereinstimmen, kann Ihre Überweisung verzögert, abgelehnt oder nur auf eigenes Risiko ausgeführt werden.

Was bedeutet das für Ihre Spende an den ASB Wünschewagen Rhein-Main?

Wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen möchten, achten Sie bitte darauf, den Empfängernamen exakt wie folgt einzugeben:

  • Empfänger: Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hessen

IBAN: DE 20 3702 0500 0007 1330 55 (Für Spenden an den ASB Wünschewagen Rhein-Main) 

Alternativ akzeptierte Varianten für die Schreibweise des Empfängernamens sind 

  • ASB Landesverband Hessen e.V.
  • Arbeiter-Samariter-Bund LV Hessen e.V.
  • ASB LV Hessen
  • ASB LV Hessen e.V.
  • ASB Hessen

Nur wenn der Empfängername korrekt eingegeben wird, kann Ihre Überweisung reibungslos verarbeitet werden. Andernfalls erscheint eine Hinweismeldung („No Match“ oder „Close Match“).

Hinweis zu Spendenbelegen

Im Rahmen des vereinfachten Spendennachweises können seit 2021 Spenden in Höhe von bis zu 300 Euro beim Finanzamt anhand eines Kontoauszugs nachgewiesen werden. Für Ihre Spende über 300 Euro erhalten Sie unaufgefordert von uns am Jahresende oder am nächsten Jahresanfang eine Zuwendungsbestätigung, sofern uns die Postadresse bekannt ist. Dafür benötigen wir Ihre Kontaktdaten (Name, vollständige Adresse). Diese geben Sie entweder im Onlinespenden-Formular ein oder nutzen bei einer klassischen Überweisung die Zeile "Verwendungszweck 2". Bei Fragen, oder wenn Sie auch bei niedrigeren Summen einen Beleg wünschen, wenden Sie sich gerne an den Spendenservice.