FSJ oder BFD?

Zwei Dienste - ein Ziel

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) und  das Freiwillige Soziale (FSJ) Jahr haben beide dasselbe Ziel: Engagierten Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, sich innerhalb eines längeren Zeitraums sozial für Andere zu engagieren. Die Unterschiede der beiden Dienste sind nicht groß, sondern liegen im Detail:

Freiwilliges Soziales Jahr - FSJ

Etwas für sich und für andere Menschen tun. Das ist inzwischen seit 1954 möglich. Seit 1964 ist das FSJ als soziales Lern- und Bildungsjahr gesetzlich geregelt. Ein FSJ ist immer eine Vollzeitstelle und können alle jungen Menschen nach Abschluss der Vollzeitschulpflicht bis zum vollendeten 27. Lebensjahr in einer sozialen Einrichtung machen.

Beim ASB gibt es die Bereiche Rettungsdienst, die Erste-Hilfe-Ausbildung, Kindertagesstätten und Schülerbetreuungen, Altenhilfe, Menüservice, Hausnotruf.

Du hast zwei Vertragspartner, die dich während des FSJ unterstützen:

  • Den Träger, der ASB Hessen, der für die Organisation Deines FSJ verantwortlich ist:  Der ASB bietet dir eine pädagogische Begleitung in Form von Bildungstagen.  Außerdem hast du eine persönliche Ansprechperson, die dir bei deinen Fragen zur Seite steht und dich auch bei Schwierigkeiten  oder Konflikten in der Einsatzstelle unterstützt. Der Träger ist vom Land anerkannt und für die ordnungsgemäße Umsetzung des FSJ verantwortlich
  • Die Einsatzstelle, in der du deinen Dienst absolvierst: In der Einsatzstelle hast du eine fachliche Anleitung. Sie berät dich in fachlichen Belangen und begleitet deine Entwicklung in regelmäßigen persönlichen Anleitungsgesprächen.

 

Bundesfreiwilligendienst - BFD

Der Bundesfreiwilligendienst ist ein von der Bundesregierung geförderter Freiwilligendienst. Dieser Dienst unterscheidet sich nur geringfügig vom FSJ. Die Einsatzbereiche, Vorteile und Voraussetzungen sind die gleichen. Statt zwei, wie im FSJ, hast Du im BFD drei Vertragspartner:

  • Das Bundesamt für Familie und Zivilgesellschaftliche Aufgaben ( BAFzA): Der Vertragspartner von Seiten des Bundes.
  • Den Träger, der ASB Hessen, der für die Organisation deines FSJ verantwortlich ist: Der ASB bietet dir eine pädagogische Begleitung in Form von Bildungstagen.  Außerdem hast Du eine persönliche Ansprechperson, die Dir bei deinen Fragen zur Seite steht und dich auch bei Schwierigkeiten  oder Konflikten in der Einsatzstelle unterstützt. Der Träger ist vom Land anerkannt und für die ordnungsgemäße Umsetzung des FSJ verantwortlich

Weitere Unterschiede:

  • Teilnahme an einem Seminar für politische Bildung in einem Bildungszentrum des Bundes.
  • Möglichkeit über das Alter von 27 Jahren hinaus ein BFD zu machen.

 

Bundesfreiwilligendienst - BFD für über 27-jährige

Engagement kennt kein Alter!  Du bist über 27 Jahre und möchtest dich beruflich neu orientieren oder suchst einen Wiedereinstieg nach einer Familienpause? Vielleicht bist du auch im Vorruhestand oder in Rente und möchtest deine freie Zeit gerne sinnvoll nutzen und deine Fähigkeiten und Erfahrungen einbringen? Dann werde in einem Bundesfreiwilligendienst Ü27 (Bundesfreiwillgendienst über 27 Jahre) beim ASB Hessen aktiv.

Ob in einer Kita, einer Schülerbetreuung, im Rettungsdienst oder in der ambulanten und stationären Altenhilfe: mit  unseren spannenden und vielseitigen Einsatzbereichen ist für jede Person das Passende dabei! Sammele hier neue Eindrücke und erwerbe zusätzliche Fähigkeiten.

Im ASB Hessen ist ein Einstieg in den BFD Ü27 jederzeit möglich. Du kannst dich für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten sowohl in Teilzeit als auch in Vollzeit engagieren. Dabei begleiten wir dich professionell.

Du erhältst ein monatliches Taschengeld, bist sozialversichert und nimmst an kostenlosen Seminarangeboten teil.

Wir freuen uns auf dich, deine Bewerbung und alle Fragen rund um den BFD Ü27.

Hast du Fragen? Dann melde dich!

Deine Ansprechpartnerin:
Laura Digoh-Ersoy, Tel. 069 5484044-56 oder Mobil 01719786724

Falls du uns nicht gleich erreichst, hinterlasse uns eine Nachricht oder schreibe uns eine E-Mail

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